| Regeln |
|
|
|
JUGITREFF - REGELNDamit sich alle im Casa Loca wohl fühlen können, um Mobiliar zuschonen und Verletzungen zu vermeiden. Gilt folgendes Verhalten:
Regelmässige BesucherInnen | Gäste
Rauchen | AlkoholIn den Räumen des JUGI ist das Rauchen nicht gestattet. Das gesamte Areal des Jugendtreffs ist Alkohol frei. Das Areal besteht aus den Jugendräumen sowie dem Eingangsbereich und den gedeckten und ungedeckten Parkplätzen. Beim gedeckten Parkplatz darf geraucht werden. Für die Kippen ist ein Eimer zu benutzen. Gewalt oder die Androhung von Gewalt werden nicht toleriert. Beschimpfen, Beleidigen und Abwerten sind eine Form psychischer Gewalt. Waffen dürfen, auch im Sinne dieser Gewalt-Definition, nicht mitgebracht werden. Illegale Drogen, Dealen oder Verkauf von Alkohol an MinderjährigeDer Konsum von illegalen Drogen auf dem Areal ist nicht gestattet. Dealen wird als Gewalt gegen den Abhängigen betrachtet und daher mit Hausverbot und Strafanzeige geahndet. Die Abgabe von Alkohol an Minderjährige ist ein Gesetzesverstoss und wird angezeigt. Nachbarschaft / Anwohner:Nach 22 Uhr sind die Fenster zu schliessen, um die Anwohner nicht zu stören. Das JUGI ist dementsprechend leise zu verlassen. Internet, Handy:Die Aktivierung von Seiten oder Bilder mit Gewaltdarstellungen oder sexualisiertem Inhalt ist im Jugi untersagt. Das Installieren von neuen Programmen oder Games etc. sind nur mit ausdrücklicher Genehmigung der Mitarbeiter des Jugendtreffs vorzunehmen. Persönlichkeitsrechte:Es besteht die Möglichkeit, dass auf dem Areal Bilder gemacht werden, wo TeilnehmerInnen erkennbar sind. Wer sich auf dem Areal befindet, tritt hiermit seine Persönlichkeitsrechte an die Veranstalter ab. Konsequenzen bei Verstössen gegen diese Hausordnung:Verstösse gegen diese Hausordnung führt zur einmaligen Ermahnung. Ein Wiederholungsfall kann ein Hausverbot (Wegweisung vom Areal) auf unterschiedlich lange Zeit sowie ein Klärungsgespäch bei der Jugendarbeiterin nach sich ziehen. Den Anweisungen der Mitarbeitenden des Jugendtreffs ist entsprechend Folge zu leisten. Eine Zuwiderhandlung gegen die Wegweisung kann mit einer Anzeige wegen Hausfriedensbruch geahndet werden. |


