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Adresse:Mühlestrasse 1, 8344 Bäretswil Parkieren:Für das Parkieren von Motorräder kann der geschützte Unterstand bei der Mühlestrasse 1, direkt beim Casa Loca, benutzt werden. Das Anhalten und Parkieren von Autos an der Mühlestrasse ist grundsätzlich zu unterlassen. Es sind die öffentlichen Gratis-Parkplätze an der Ecke Adetswiler-Bahnhofstrasse und die Tiefgarage der Mehrzweckhalle, an der Bahnhofstrasse, zu benutzen. Das Casa Loca ist jeweils in maximal 5 Min. zu Fuss erreichbar. Du kannst den Jugendtreff auch privat mieten:Allgemeine Miet- und Nutzungsbestimmungen bei privaten Anlässen | Veranstaltungen | RäumeVeranstaltungen im Zusammenhang mit der offenen Jugendarbeit haben Priorität. Private Anlässe sind keine öffentlichen Anlässe. Der/die VeranstalterIn verpflichtet sich, Eingangskontrollen durchzuführen. Es besteht kein Recht auf eine öffentliche Veranstaltung. Die Benutzung der Räume ist maximal bis 24 Uhr gestattet. Vermietet werden die Jugendräume sowie der Autounterstellplatz links vom Haupteingang und der Platz vor der Garage. Die Garage und das Büro der Jugendarbeiterin bleiben verschlossen. Vor dem Haupteingang darf wegen des Belages nicht parkiert werden. Anfragen | ReservationMietanfragen sind schriftlich an die Jugendarbeiterin zu stellen: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie sie sehen können. . Reservationen werden schriftlich bestätigt. MietvertragDer Mietvertrag kann nur mit einer volljährigen, handlungsfähigen Person abgeschlossenen werden. Diese verpflichtet sich, während der Dauer des Anlasses anwesend zu sein und die Verantwortung für den Anlass zu übernehmen. Gesetz| Alkohol | Suchtprävention und JugendschutzEs ist in der Verantwortung der volljährigen, handlungsfähigen Person, dass während dem Anlass die geltenden Gesetzesbestimmungen eingehalten werden: Bier und Wein dürfen an Jugendliche ab 16 Jahren, Spirituosen an Personen ab 18 Jahren abgegeben werden. Die Anlaufstelle für Jugendförderung behält es sich vor, durch Sicherheitspersonal Stichkontrollen machen zu lassen. Verstösse gegen die geltenden Gesetzgebungen werden verzeigt. Verkauf von Speisen und GetränkenBei Verkauft von Speisen und/oder Getränken benötigt der Veranstalter ein befristetes Patent zur Führung eines vorübergehend bestehenden Betriebes. Das Gesuch ist beim Sicherheitssekretariat einzureichen, die Kosten betragen Fr. 30.--. HaftungDie volljährige, handlungsfähige Person haftet für Schäden an Gebäuden, Inventar und Personen sowie Lärmklagen. Ausserdem verpflichtet sich diese Person bei Verlust der Schlüssel die gesamten Kosten des Austausches und der Neubesorgung der Schlüssel sowie der bereits vorhandenen Schlüssel zu übernehmen. Der Abschluss einer Haftpflichtversicherung ist aus diesem Grunde in Form einer Kopie beim Abschluss des Vertrages der Jugendarbeiterin zu übergeben. LärmDie Polizeiverordnung der Gemeinde Bäretswil ist zu beachten. Die Nachtruhe dauert von 22.00 Uhr bis 07.00 Uhr. Somit ist nach 22 Uhr jeglicher die Ruhe und Schlaf störender Lärm verboten und dementsprechend zu vermeiden. Die Fenster und Türen sind geschlossen zu halten. Nach Ende der Veranstaltung ist auf die Nachbarn Rücksicht zu nehmen. MietkonditionenMiete für einen Tag (bis max. 24 Uhr) Fr. 50.- Miete | Depot | SchlüsselDie Mietkosten und Depots sind mit einer Kopie der Haftpflichtversicherung bei der Vertragsunterzeichnung zu übergeben. Die Schlüssel werden im Anschluss an die Unterzeichnenden übergeben. Reinigung | AbfallbeseitigungDie Räume sind in dem Zustand zu hinterlassen, wie sie übernommen worden sind. Das Anbringen von Dekorationsmaterial ist insofern gestattet, wenn es durch die Veranstalter nach der Veranstaltung entfernt wird. Unmittelbar nach der Veranstaltung müssen sämtliche benutzten Räume und das WC gereinigt werden. Das Reinigungsmaterial stellt die Anlaufstelle für Jugendförderung zu Verfügung. Alle Abfalleimer sind in selbstmitgebrachten Säcken selbst zu entsorgen. Ungenügende Reinigung, Schäden an Objekten und Beseitigung von Abfällen (durch die Jugendarbeiterin oder einer Reinigungsfachperson) werden dem Veranstalter über das geleistete Depot verrechnet. Rückgabe von Depot und SchlüsselDie Depots werden nach Kontrolle durch die Jugendarbeiterin bei der Rückgabe der Schlüssel an die Unterzeichnenden zurückerstattet. |



